Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SUMMIT – SAILING oHG

Anmeldung

Eine Anmeldung zu einem Törn ist nur schriftlich (auch fernschriftlich / elektronisch) möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars oder der online Buchung verbindlich, SUMMIT – SAILING bestätigt diesen Eingang schriftlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

Reservieren

Nachdem wir eine Reservierung ausgestellt haben, halten wir diesen Platz über 7 Tage reserviert.

Mindestteilnehmerzahl

Sollte eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von vier Personen erreichen, behält sich SUMMIT – SAILING das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens zwei Wochen vorher benachrichtigt.

Prüfungen

Alle Prüfungen werden durch SUMMIT – SAILING oder ihre Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann SUMMIT – SAILING keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich.

Rücktritte von Prüfungen

Rücktritte von Prüfungen sind möglich. Der Kandidat gilt als “nicht erschienen” und die Prüfungsgebühren verfallen.

Persönliche Fitness

Teilnehmer an Törns erklären, dass sie mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden. Weiterhin sind Medimentikation und / oder chronische Erkrankungen Summit – Sailing gegenüber anzuzeigen. Somit wird gewährleistet, dass im Notfall schnellstmöglich geholfen werden kann.

Weisungsbefugnis

Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs oder Törn führen. Rückfahrtkosten sind sodann vom Kursteilnehmen zuzahlen. Eine Erstattung für die nichtgenommenen Törntage erfolgt nicht.

Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Zusätzliche Bedingungen für Törns

 

Gebühren

Mit der Anmeldung zu einem Törn wird die Anzahlung von einem Drittel binnen sieben Tagen fällig. Der Rest ist bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen. Sollte 14 Tage nach der Anmeldung bzw. der Zusendung der Buchungsbestätigung keine Zahlung an SUMMIT – SAILING erfolgt sein und die Reise wird nicht angetreten, so sind 25% des Rechnungsbetrages unverzüglich zu begleichen. SUMMIT – SAILING kann die Teilnahme an einem Törn bei Ausbleiben der vollständigen Törngebühren bis zum Reiseantritt verweigern.

Bordkasse

Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.

Verspätung bei der Anreise

Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch SUMMIT – SAILING zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber SUMMIT – SAILING besteht nicht. Törnteilnehmer die sich verspäten haben SUMMIT – SAILING davon unverzüglich in Kenntnis zusetzen. Die Entscheidung, ob auf die Verspäteten gewartet werden kann, trifft der Skipper in Absprache mit der restlichen Crew abhängig von der Wetterlage.

Bei Ausfall des Törns

SUMMIT -SAILING ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen) unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Risikogemeinschaft

Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution von Euro 2.000,-. Dies dient als Sicherheit für eventuelle Schäden. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder lässt sich der Verursacher nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder Summit – Sailing nur bei grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

Törnroute

Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

Zeitplan

Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Witterungsbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann Summit – Sailing keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.

Törnbeginn und Törnende

Unsere Törns beginnen Samstags mit der Anreise bis 16 Uhr. Den Heimathafen bzw. Zielhafen laufen wir am Freitagabend an, von Bord geht es am Samstagvormittag ca. 10 Uhr. Bei Wochenentörns erfolgt die Anreise am Freitag bis 15 Uhr zusück sind wis Sonntags bis 20 Uhr.

Reiserücktrittsversicherung

Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von Summit – Sailing akzeptiert werden muss, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt.

Haftung

Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.